Definition des Parteienfinanzierungsgesetzes


Das Parteienfinanzierungsgesetz besteht hauptsächlich aus den Paragraphen 18 bis 31, jeweils einschließlich, des revidierten und zum 01. Juli 2002 neu in Kraft getretenen Parteiengesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Darin wird festgelegt, in welcher Höhe und für welche Leistungen die staatliche Teilfinanzierung gezahlt wird. Außerdem werden die Pflichten der Parteien hinsichtlich der Buchführung und des Rechenschaftsberichtes aufgezählt. Ein weiteres wichtiges Thema sind die Spenden: Auch hier ist wieder die Höhe der Spenden entscheidend, aber auch der Umgang bzw. die Abrechnung der auf diese Weise eingenommenen Gelder. Erstmals in der Geschichte des Parteienfinanzierungsgesetzes ist hier auch von strafrechtlichen Konsequenzen bei Verstoß gegen diese Auflagen die Rede.
Die staatliche Teilfinanzierung basiert auf den Wahlerfolgen einer jeden Partei bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen.

Veranstaltungsagentur
Reisen