Vertragsbeendigung


Die Vertragskuendigung ist eine einseitige Willenserklaerung entweder vom Geber oder Nehmer des Darlehns. Nach deutschem Gesetz existiert hierfuer eine große Vielzahl an rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben. Es muessen je nach Vertragsart sechs Hauptkategorien zunaechst unterschieden werden. Wichtig ist zum Beispiel, ob es sich um ein Vebraucherdarlehn handelt, ob ein variabler oder fester Zinssatz festgelegt wurde oder wie die Kuendigungsbestimmungen durch den Kreditgeber bzw. dem Kreditnehmer vorgelegt wurden. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass der Kreditgeber das Recht hat bei einer Vertragskuendigung waehrend der laufenden Zinsfestschreibung Vorfaelligkeitsgebuehren zu verlangen.